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Barrierefreiheit im Web (Web Accessibility) bezeichnet die Praxis, Websites so zu gestalten, dass sie von allen Menschen unabhängig von ihren körperlichen oder kognitiven Fähigkeiten uneingeschränkt genutzt werden können. Dies umfasst nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch ältere Personen, temporär eingeschränkte Nutzer (z.B. mit gebrochenem Arm) oder Personen in situativen Einschränkungen (z.B. helle Umgebung).
Eine barrierefreie Website ermöglicht Zugang für Menschen mit Sehbehinderungen (die Screenreader oder Vergrößerungssoftware nutzen), Hörbehinderungen (durch Untertitel und Transkripte), motorischen Einschränkungen (die nur Tastatur oder Spezialgeräte verwenden können) sowie kognitiven Beeinträchtigungen (durch klare Struktur und einfache Sprache).
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bilden in Deutschland die rechtliche Grundlage. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) werden diese Anforderungen für öffentliche Stellen der EU verbindlich umgesetzt. Doch auch für private Unternehmen lohnt sich barrierefreies Webdesign. Es erhöht die Reichweite, verbessert die Nutzererfahrung und kann rechtliche Risiken minimieren.
Das Barrierefreie-Websites-Gesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 in deutsches Recht um und verpflichtet öffentliche Stellen des Bundes, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Die technischen Standards orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA.
Die Richtlinien basieren auf vier grundlegenden Prinzipien, nach denen Webinhalte nutzbar sein müssen:
Die Implementierung einer barrierefreien Website muss nicht teuer oder kompliziert sein:
Ich verwende korrekte HTML5-Strukturelemente (header, nav, main, section, article, footer) und eine sinnvolle Überschriftenhierarchie (h1 bis h6). Screenreader-Nutzer navigieren oft über Überschriften durch eine Seite.
Jedes nicht-dekorative Bild benötigt einen aussagekräftigen Alt-Text, der den Inhalt und die Funktion des Bildes beschreibt. Dekorative Bilder erhalten einen leeren Alt-Text (alt="").
Texte werden gegenüber seinem Hintergrund einen Kontrast von mindestens 4.5:1 aufweisen (großer Text: 3:1). Ich verwende Kontrastprüfer.
Alle Funktionen sind mit der Tastatur erreich- und bedienbar. Ich achte auf einen sinnvollen Fokus-Indikator und eine logische Tab-Reihenfolge.
Jedes Formularfeld erhält ein korrektes Label-Element. Fehlermeldungen werden klar beschreiben, um korrigiert werden zu können.
Videos haben Untertitel und Audioinhalttranskripte. Bei komplexen Grafiken oder Diagrammen bieten ich Textalternativen oder detaillierte Beschreibung an.
Die BFSG verpflichtet öffentliche Stellen zur Veröffentlichung einer Barrierefreiheitserklärung, in der der Stand der Barrierefreiheit der Website dargestellt wird. Bei nicht barrierefreien Inhalten müssen eine Begründung und gegebenenfalls alternative Zugänglichkeiten angeboten werden.
Eine barrierefreie Website gemäß BFSG und WCAG zu erstellen ist keine zusätzliche Last, sondern eine Investition in eine bessere Nutzererfahrung für alle Besucher. Die Umsetzung erfordert initialen Aufwand, zahlt sich aber durch erhöhte Reichweite, bessere SEO-Rankings, geringeres rechtliches Risiko und nicht zuletzt durch die Erfüllung sozialer Verantwortung aus.
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